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Teilnahmebedingungen "Dashcam 80 Tage Challenge"
- Auslobung. Another Network GmbH, Reichenberger Straße 61, 10999 Berlin, HRB 271646 B, lobt nach §657 BGB eine Prämie für die Einreichung von Dashcam-Vlogs aus. Es kommt kein Vertrag und kein Arbeitsverhältnis zustande.
- Laufzeit. Die Auslobung läuft vom individuellen Startdatum über maximal 80 Tage .
- Teilnahmevoraussetzung. Mindestalter 18 Jahre, Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.
- Erfolg. Ausgelobt ist die Einreichung eines in der Dashcam-App erzeugten Vlogs über die von Dashcam bereitgestellte Teilen-Funktion in der App. Diese findet man unter der Export funktion oben rechts im Screen bei den drei punkten. Der Vlog stammt aus einer Gruppe mit mindestens zwei Mitgliedern, enthält mindestens sechs Clips und mindestens zwei erkennbare Personen und wird am Tag nach seiner Erstellung eingereicht. Pro Kalendertag zählt ein Vlog. Einreichungen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, lösen keinen Prämienanspruch aus.
- Zulassung. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Another entscheidet frei über die Zulassung. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
- Prämie. 3,00 € je eingereichtem Vlog, maximal 250,00 € pro Kalenderjahr. Auszahlung alle vier Wochen per PayPal. Für die Richtigkeit der Zahlungsdaten ist der Teilnehmer verantwortlich, bei fehlerhaften Angaben besteht kein Anspruch auf erneute Zahlung.
- Keine Weisung. Der Teilnehmer entscheidet frei über Zeit, Ort, Umfang und Inhalt. Es besteht keine Pflicht zur Einreichung.
- Nutzungsrechte. Mit der Einreichung eines Vlogs, per Instagram-Direktnachricht oder über eine entsprechende Teilen-Funktion in der Dashcam-App, räumt der Teilnehmer Another ein unentgeltliches, einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht an diesem Video ein, einschließlich Bearbeitung und Nutzung in bezahlter Werbung auf allen Kanälen. Das Recht bleibt nach Ende der Auslobung bestehen und erstreckt sich ausschließlich auf aktiv eingereichte Vlogs.
- Bildnis. Der Teilnehmer willigt in die Nutzung von Bildnis, Stimme und Name zu Werbezwecken ein. Widerruf wirkt nur für die Zukunft.
- Zustimmung Dritter. Der Teilnehmer ist verpflichtet, vor der Einreichung die Zustimmung aller im Video erkennbaren Personen zur Nutzung durch Another zu Werbezwecken einzuholen. Die Zustimmung umfasst die Veröffentlichung auf allen Kanälen von Another einschließlich bezahlter Werbung. Bei Personen unter 18 Jahren ist zusätzlich die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Der Teilnehmer sichert zu, dass diese Zustimmungen vorliegen, und stellt Another von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer fehlenden Zustimmung beruhen. Verlangt eine erkennbare Person die Löschung, entfernt Another das betroffene Video.
- Ausschluss. Bei Manipulation, Fake-Gruppen, Fremdmaterial oder Mehrfachaccounts erfolgt Ausschluss ohne Prämie.
- Datenschutz. Another verarbeitet Name, Social-Handle, PayPal-Adresse und die eingereichten Videos zur Abwicklung der Auslobung. Details in der Datenschutzerklärung unter [Link].
- Steuern. Der Teilnehmer versteuert seine Einnahmen selbst. Eine Einordnung als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG ist möglich, wird von Another aber nicht zugesichert.
- Widerruf. Another kann die Auslobung jederzeit widerrufen. Bereits eingereichte Vlogs werden vergütet.
- Schlussbestimmungen. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin, soweit gesetzlich zulässig. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Nachtrag. Ein Vlog zählt nur, wenn er alle folgenden Voraussetzungen erfüllt: mindestens zwei Leute mit jeweils mindestens fünf eigenen Clips, mindestens dreißig Clips insgesamt und Clips aus mindestens acht verschiedenen Stunden. Diese Voraussetzung geht der Angabe in Nummer 4 (Erfolg) vor; im Übrigen bleibt es bei den dort genannten Anforderungen.
Another Network GmbH, Reichenberger Straße 61, 10999 Berlin